AKKREDITIERUNGSRICHTLINIEN

3Xmedia - Topava Marketing- & HandelsgesmbH

3XMEDIA
TOPAVA MARKETING & HANDELSGESMBH

 

Industriestrasse 2
2301 Groß-Enzersdorf
Austria

 

Tel:   +43 2249/28801
Fax:  +43 2249/28802
Web: www.3xmedia.at
mail:  office@3xmedia.at

Gültig für alle nationalen und internationalen Redakteure und Fotografen der Tages- und Fach-Presse sowie aller elektronischen Medien, inklusive Internet.

Eine Presseakkreditierung zu den Eigenveranstaltungen der TOPAVA Marketing- & Handels GesmbH erhalten:

1. Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises wie folgt:

  • die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie, mit Anschrift und Telefonnummer) oder Belegen mit aktuellem Datum (nicht älter als zwei zurückliegende Ausgaben) und Namenskennzeichnung legitimieren können.

  • Österreichischer Journalisten Verband ; IFJ (International Federation of Journalists, Brüssel), Union Internationale de la Presse Elektronique (UIPRE), Journalistenvereinigung für technisch-wissenschaftliche Publizistik (TELI), Verband deutscher Motorjournalisten (VDM), World Féderation of Journalists and Travel Writers (FIJET), Verband deutscher Agrarjournalisten (VDAJ), Vereinigung deutscher Reisejournalisten (VDRJ), Luftfahrt- Presse-Club (LPC).

 

  • Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden, soweit diese zu konkreter Berichterstattung Veranstaltungen des Veranstalters beitragen.


2. Journalisten und Fotografen,

  • die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie, mit Anschrift und Telefonnummer) oder Belegen mit aktuellem Datum (nicht älter als zwei zurückliegende Ausgaben) und Namenskennzeichnung legitimieren können.

  • die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind.

  • deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht. Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Messe erforderlich.


3. Personen, die nachweisen können, dass sie Pressearbeit für eine Behörde oder Institution betreiben sowie Pressesprecher (ebenso der ausstellenden Firmen).

4. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, wenn sie dies durch eine schriftliche Bescheinigung der Institution dokumentieren können.

5. Vertreter von Jugendpresseorganisationen oder Schülerzeitungen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte / Gastkarte. Gleiches gilt für Praktikanten und Volontäre, die in Begleitung eines Redakteurs die Messe besuchen.

6. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, bzw. deren Online-Publikationen in der jeweiligen Messe-Community als Informationskanäle etabliert sind.

Keine Akkreditierungsgrundlage sind:

  • Visitenkarten
  • Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen
  • Hausausweise einer Sendeanstalt, Redaktion oder Firma.


Hinsichtlich der Akkreditierungsbedingungen kann  der Veranstalter jederzeit das Hausrecht ausüben!

 
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